Die Gabel - Tafelservice und Events

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Etwaige vom Vertragspartner gemachte Einschränkungen oder entgegenstehende bzw. von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Vertragspartners den Vertrag vorbehaltlos durchführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Vertragspartner und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages geschlossen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot - Vertragsschluss

(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(2) Der genaue Gegenstand der Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

(3) Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und von uns angelieferten Gegenstände und Materialien, mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke, stehen und bleiben in unserem Eigentum und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an uns zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände nach Satz 1 zu Wiederbeschaffungspreisen in Rechung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse/Gebinde weder Angebrochen, noch beschädigt sind.

§ 3 Lieferzeit

(1) Die in der jeweilig gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.

(2) Wir werden von den Lieferbedingungen frei, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, zum Beispiel bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei allen angegebenen Hinderungsgründen, ist es unerheblich, ob diese bei uns oder unserem Vertragspartner entstehen.

(3) Werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte unseres Vertragspartners.

(4) Unser Vertragspartner ersetzt uns alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, indem wir gemäß Abs. (2) von der Leistung frei werden.

§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Dem Vertrag kann eine Vereinbarung über eine Anzahlung unseres Vertragspartners zugrunde gelegt sein. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne dass der genaue Vertragstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens 14 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.

(2) Der offene Saldo der Schlussrechung ist unverzüglich und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.

(3) Kommt unser Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Unser Vertragspartner ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Aufrechnungsrechte stehen unserem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Für alle Aufträge werden unserem Vertragspartner die, bis zum Zeitpunkt einer etwaigen Abbestellung, angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 5 Beanstandungen, Gewährleistungen

(1) Beanstandungen sind unverzüglich mündlich und bzw. dem Veranstaltungsleiter bzw. unserem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen mitzuteilen.

(2) Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und unseren Leistungen müssen uns von unserem Vertragspartner unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

(3) Kommt unser Vertragspartner seiner Mitteilungspflicht gemäß Abs. (1) und Abs. (2) nicht fristgerecht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens unseres Vertragspartners nicht rechtzeitig während oder bis Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche unseres Vertragspartners hergeleitet werden.

(4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners - gleich, aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschaden des Bestellers.

(5) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhte. Sie gilt ferner nicht, wenn der Vertragspartner wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Voraussetzung dafür ist, dass die zugesicherten Eigenschaften von uns in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

§ 6 Gefahrübergang

(1) Bei Anlieferung der Ware hat unser Vertragspartner diese zu prüfen. Im Falle von Reklamationen gilt § 5.

(2) Mit Übernahme gemäß § 7 (1) der Lieferung bzw. Sachleistungen nach § 3 dieser Geschäftsbedingungen durch unseren Vertragspartner geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf unseren Vertragspartner über.

§ 7 Haftung

(1) Eine Weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen - ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.

(2) Die Regelung gem. Abs. (1) gilt nicht für Ansprüche gem. § 1,4 Prod-HaftG. Gleiches gilt bei Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf dieses Schriftformerfordernis.

§ 9 Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Lieferbedingungen

Alle Preise sind Netto-Preise zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Z. 19%). Werden nur Speisen (ohne jegliche Nebenleistungen) geliefert oder abgeholt, fällt nur der reduzierte Mehrwertsteuersatz ( z.Z. 7%) an. Ab einem Bestellwert von EUR 100,- liefern wir innerhalb Mörfelden/Walldorf frei Haus. Unter diesem Bestellwert fallen EUR 15,- Anlieferpauschale an. Ausserhalb von Mörfelden/Walldorf werden pro gefahrenen Kilometer, mit Kleintransporter oder PKW EUR 0,80, mit LKW ab 5,5 t EUR 1,10 berechnet. Aufbau- und Abbau des Buffets durch unser Personal stellen wir mit EUR 22,- pro Kraft und Stunde in Rechnung. Bei Abholung der Speisen gewähren wir einen Rabatt in Höhe von 2% des Nettopreises.

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